Jedes Jahr verschwinden über 30.000 Tier- und Pflanzenarten von unserer Erde – durch die Einwirkung des Menschen! Er sägt an dem Ast, der ihn seit Uhrzeiten so sicher und komfortabel trägt!
Wenn der Ausverkauf der letzten Paradiese anhält, versetzt der Mensch sich selbst und seiner Umwelt systematisch den Todesstoß!
Innerhalb der nächsten acht Jahre müssen die Weichen für ein Abwenden der drohenden Klimakatastrophe gestellt werden. Es droht eine sechs Grad höhere Durchschnittstemperatur. Die Forscher schreiben alle bedrohten Arten auf eine "Rote Liste".
Der Jaguar (Panthera onca) ist die größte Raubkatze Amerikas und eine Schlüsselart tropischer Ökosysteme. Sein Schutzstatus ist international geregelt, insbesondere durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES). In Europa spielt die Berner Konvention hingegen keine Rolle für diese Art.
Der Jaguar ist im Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) gelistet. Damit gehört er zu den weltweit am stärksten geschützten Tierarten.
Was bedeutet das konkret?
Internationaler Handel verboten: Kein legaler Handel mit Jaguar-Produkten wie Fellen, Zähnen oder Knochen
Ausnahmen nur selten: z. B. für wissenschaftliche Zwecke mit Genehmigung
Global gültig: Schutz durch über 180 Vertragsstaaten
Wichtig: CITES schützt den Jaguar vor Wilderei und Handel, jedoch nicht direkt vor Lebensraumverlust.
Die Berner Konvention ist ein europäisches Abkommen zum Schutz wildlebender Arten.
Status des Jaguars:
Nicht gelistet, da der Jaguar nicht in Europa vorkommt
Verbreitung ausschließlich in Mittel- und Südamerika
Fazit: Für den Jaguar hat die Berner Konvention keine praktische Bedeutung im Artenschutz.
Sehr hoher Schutz durch CITES (Anhang I)
Keine Relevanz in Europa (Berner Konvention)
Zusätzlicher Schutz durch nationale Gesetze (z. B. in Brasilien, Mexiko)
Trotz internationalem Schutz bleibt der Jaguar gefährdet:
Lebensraumverlust durch Abholzung
Konflikte mit Viehhaltern
Illegale Wilderei
Der Jaguar spielt eine zentrale Rolle im Ökosystem als Spitzenprädator. Sein Schutz ist entscheidend für die Stabilität tropischer Lebensräume. Internationale Abkommen wie CITES sind ein wichtiger Schritt – langfristig ist jedoch der Erhalt der Lebensräume entscheidend. In Costa Rica Beispielsweise gibt es nur rund 250 Jaguare.
In einem Gebiet der indigenen Maleku haben wir beispielsweise einen derzeitigen Nachweis.
- Nachweise von Exkrementen und Trittsiegeln 2018 bis heute.
- Nachweise von Wildkamerafallen erstmals seit Dezember 2022, Dank dem Indigenen Jaguar Maleku Projecto
CITES – Offizielle Website: https://www.cites.org
Bundesamt für Naturschutz – https://www.bfn.de
IUCN – https://www.iucnredlist.org
European Council – https://www.coe.int
Bildquelle: F.A.W.N. Wildkamerafalle
Der Wolf (Canis lupus) unterliegt verschiedenen internationalen Schutzabkommen:
Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Anhang II)
Regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten. Der Wolf ist hier als schützenswerte Art gelistet.1
Berner Konvention
Der Schutzstatus wurde im Jahr 2025 von „streng geschützt“ (Anhang II) auf „geschützt“ (Anhang
III) herabgestuft.
Diese Änderung ermöglicht den Vertragsstaaten mehr Handlungsspielraum im Umgang mit Wolfsbeständen.²
Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
Der Wolf war lange Zeit:
- in Anhang II (Schutzgebiete erforderlich) und
- in Anhang IV (streng geschützt)
Aktuelle Änderung (2025):
Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität beim Wolfsmanagement, sind jedoch weiterhin verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand der Population sicherzustellen.³
EG-Verordnung Nr. 338/97 (Anhang A)
Setzt das Washingtoner Artenschutzübereinkommen innerhalb der EU um und bleibt weiterhin gültig.4
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Der Wolf gilt in Deutschland weiterhin als streng geschützte Art.
Nach § 44 ist es verboten:
Wölfe zu fangen oder zu töten
sie zu stören
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen
Aktuelle Entwicklung:
Durch die Anpassungen auf EU-Ebene sind rechtliche Änderungen im nationalen Recht möglich und
teilweise bereits eingeleitet.
Der Wolf wurde zusätzlich in das Bundesjagdgesetz
aufgenommen (2025),
wodurch ein regional gesteuertes Bestandsmanagement möglich wird.
In Regionen mit nachgewiesenem günstigem Erhaltungszustand können Maßnahmen wie die gezielte Entnahme einzelner Tiere erleichtert werden.
Die Bundesländer regeln den Umgang mit dem Wolf im Detail über eigene:
Wolfsmanagementpläne
Naturschutz- und Jagdgesetze
Diese beinhalten u. a.:
Regelungen zur Entnahme sogenannter „Problemwölfe“
Vorgaben zum Herdenschutz
Entschädigungs- und Fördermaßnahmen
Nach der FFH-Richtlinie sowie dem Bundesnaturschutzgesetz gilt grundsätzlich:
Verboten sind insbesondere:
jede absichtliche Tötung oder Fang
jede erhebliche Störung
die Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten
Ausnahmen sind jedoch möglich (Art. 16 FFH-Richtlinie), z. B.:
zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden (z. B. in der Landwirtschaft)
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit
wenn keine zumutbaren Alternativen bestehen
Diese Ausnahmen spielen in der heutigen Praxis eine zunehmend wichtige Rolle im Wolfsmanagement.
Die rechtliche Situation des Wolfs befindet sich derzeit im Wandel:
Die Bestände in Europa haben sich in den letzten Jahren deutlich erholt
Der Schutzstatus wurde daher 2025 auf EU-Ebene abgesenkt
Gleichzeitig bleibt der Wolf eine geschützte Art
Der Fokus verschiebt sich zunehmend von strengem Schutz hin zu aktivem Bestandsmanagement
Damit gilt heute: (Stand 27.März 2026)
Der Wolf ist weiterhin geschützt, jedoch mit deutlich erweiterten Handlungsmöglichkeiten für Behörden und
Bundesländer.
Quellen: Vgl. 1 https://www.bundesumweltministerium.de/themen/artenschutz/internationaler-artenschutz/cites
Vgl. ² https://www.bernconvention40years.com/#40-Years-of-the-Bern-Convention
Vgl. ³ https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/fauna-flora-habitat-richtlinie-ffh-richtlinie-richtlinie-9243ewg-des-rates-vom
Vgl. 4 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/1997/338/oj/deu?locale=de
Bildquelle: Pixapay
Meeresschildkröten
Jedes Jahr kommen tausende Meeresschildkröten an die Strände des Pazifik von Mexico oder Costa Rica. Hier versammeln sie sich seit Jahrmillionen zur Brutablage, legen ihre Eier ab und gehen wieder zurück ins Meer. Meeresschildkröten tragen dazu bei Korallenriffe von Seegras zu säubern. Korallenriffe produzieren rund 20 % des Sauerstoff auf der Erde.
Das Problem aber, warum teilweise einige Arten schon auf der roten Liste für bedrohte Arten stehen, einige Arten kurz vor der Ausrottung, besteht aus mehreren Faktoren.
- Überfischung der Weltmeere - hier landen Meeresschildkröten in engmaschige Netze und ertrinken
- Verschmutzung der Weltmeere mit Plastik - viele Meeresschildkröten verwechseln Quallen mit Plastiktüten
- Schildplatt als Schmuckgegenstände - Kämme, Brillengestelle und Ketten werden aus Schildplatt, der Panzerung der Meeresschildkröten, hergestellt, Taschen und Schuhe aus der Haut - einige Arten besitzen genauso wie Krokodile sehr beständige Haut, die als Leder verwendet wird, Fleisch für Suppen - fast alle Meeresschildkröten haben schmackhaftes Fleisch, was aber dem Hühnerfleisch ähnlich ist, wird aber als Delikatesse für Schildkrötensuppe oder als Dosenfleisch verwendet; Öl für die Kosmetikindustrie - auch hier wird das Fett der Meeresschildkröten für Öle von Kosmetika, was als angebliche Heilung auch in Asien verkauft wird und die Verwendung von Duftstoffen von Parfüme verwendet.
- Verwendung von Präparaten als Souvenir - es scheint als Souvenir ein tolles Mitbringsel zu gelten, auch eine Meeresschildkröte in der Vitrine stehen zu haben
- Verwendung der Eier als Aphrodisiakum - es ist immer noch in Mittel-und Südamerika , aber auch in Asien eine weit verbreitete Meinung vorhanden, dass Meeresschildkröteneier als potenzsteigernd gelten. Es wird meist als "Viagra" der armen Leute bezeichnet, was aber nicht stimmt. Schildkröteneier haben die gleiche Wirkung, vom Proteingehalt und Inhaltsstoffen, wie Hühner - oder Enteneier.
Die Eindämmung des Artensterbens von Meeresschildkröten kann aber verhindert werden durch uns z.B.
- Entsendung von Freiwilligen / Volonteuren durch F.A.W.N. zu verschiedenen Schutzcamps von Meeresschildkröten. Dadurch werden mehrere oben genannte Punkte verhindert, die zum Aussterben der Meeresschildkröten führen.
- Bewachung in der Brutzeit von Nestern.
- Patroulien am Strand, damit Meeresschildkröten bei der Eiablage nicht einfach mitgenommen werden.
- Bewachung von Brutnestern oder Ablage und Sicherung der Eier im Camp.
- Aufklärung der lokalen Bevölkerung und Schulen in der Region, am Pazifik oder Atlantik.
- Zurückgekehrte Freiwillige /Volonteure können auch wieder Aufklärungsarbeiten in Deutschland machen.z.B. An Schulen oder Öffenlichkeitsarbeit um den Konsum von Produkten aus Schildplatt, Aus Leder oder Suppen von Meereschildkröten.
- Freiwillige / Volonteure suchen Unterstützer für Schildkrötencamps.
- Finanzierung der Arbeit der Umweltschützer vor Ort. Durch den Aufenthalt von Freiwilligen werden Unterkunft und Verpflegung finanziert, was auch wieder der lokalen Bevölkerung zu Gute kommt, aber auch dem Projekt. Es können Biologen oder Einheimische finanziert werden, die z.B. für die Verpflegung sorgen.
- Freiwillige / Volonteure helfen mit bei Strandsäuberungsaktionen, denn jeden Tag wird neuer Plastikmüll an die Strände gespühlt. Auch hier wird dann Umweltbildung bei der lokalen Bevölkerung und an Schulen geleistet um auf das Thema Müll zu sensibilisieren.
Durch Spenden können auch Anschaffungen getätigt werden, z.B. Taschenlampen, Körbe zum Einsammeln von Eiern oder damit geschlüpfte Meeresschildkröten wieder in die Freiheit entlassen werden können. Auch können die Schutzcamps mit Solarpanels ausgestattet werden, damit Laptops für die Dokumentation der Arbeit (Monitoring) mit Strom gespeist werden oder es auch Licht in den Projekten abends gibt. Hier können zurückgekehrte Freiwillige auf die Wichtigkeit von Spenden hingewiesen werden oder auch neue Freiwillige für die wichtige Arbeit in den Schutzcamps begeistert werden.
Das Spitzkrokodil (Crocodylus acutus)
Durch intensive Bejagung sowie dem Handel mit Spitzkrokodilhäuten ist der Bestand im karibischen Raum weit zurückgegangen. Viele regionale Bestände dieser faszinierenden, bis zu 7
Meter langen Echse, sind komplett ausgerottet, andere sehr stark geschwächt.
F.A.W.N. setzt sich für die Erhaltung des natürlichen Lebensraumes durch Organisation neuer und Unterstützung bestehender Schutzprojekte
ein.
Südamerikanische Aras
Die in Südamerika heimischen Papageien sind als Haustiere begehrt. 16 bekannte Ara-Arten leben in den Tropenwäldern zwischen Zentralmexiko und dem nördlichen Argentinien. 9 Arten
sind mittlerweile stark gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Der Schwarzhandel mit exotischen Papageien hat sich mittlerweile zu einem Milliardengeschäft entwickelt.
F.A.W.N. unterstützte das ARA-Projekt (Jetzt Macaw Projekt) in Costa Rica seit 2007. Hier werden Grüne Aras, Rotbrust Aras, der seltene Hyazinthara und andere
Papageienarten, sowie Tucanarten von Hand aufgezogen und anschließend in die Freiheit entlassen.
Der Jaguar
In den Südstaaten der USA ist der Jaguar im Lauf der letzten 130 Jahre ausgestorben. In Kalifornien wurde 1860 letztmals ein Jaguar geschossen, in Texas 1946 und in Arizona 1949.
Verantwortlich hierfür war sein schlechter Ruf als «Viehdieb». In den 1960er Jahren wurde er dann in Mittel- und Südamerika wegen seines wertvollen Pelzes gejagt. Allein im Amazonasbecken wurden
damals jährlich etwa 15 000 Jaguare erlegt! Zum Glück ist dieses maßlose Gemetzel beizeiten unterbunden worden.
F.A.W.N. unterstützt/e seit 2001 (finanziel, mit Sachleistungen oder Bewerbungen und
Offentlichkeitsarbeit u.a Vorträge und Kinoforen, soziale Netzwerke) ausgewählte Schutzprojekte zum Erhalt dieses charismatischen Tieres, z.B. den Madidi-Nationalpark in Bolivien, das
Jaguar-Cockscomb-Wildlife-Schutzgebiet in Belize, ein Indigenes-Jaguar-Maleku-Kamerafallenprojekt in Costa Rica und seit 2014 nun auch ein Jaguar-Kamerafallenprojekt im Jaguarschutzprojekt
Odesen-Naso-Projekt „Dbong Tjang Pjak yo“ in Panama, im historischen Siedlungsgebiet des indigenen Volkes der Nasos